Die Geräteinitiative: Die nächsten Schritte für Sie als Erziehungsberechtigte


Mit Herbst bzw. Winter 2021 werden unsere Schüler*innen der 5. und 6. Schulstufe erstmals mit Notebooks der Marke Lenovo ausgestattet. Der Selbstkostenanteil liegt bei 25% des Gerätepreises und entspricht in unserem Fall 107,55€. Bevor die Geräte an die Schule geliefert werden können, ist es notwendig, dass Sie als Erziehungsberechtigte die folgenden Schritte zeitgerecht ausführen:

1. Erhalt der AVB- & Zahlungsinformation:
In der Woche vor den Herbstferien hat Ihr Kind ein Dokument mit Informationen zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und zur Zahlung des Eigenanteils erhalten. Auf diesem Dokument finden Sie Ihre Zahlungsreferenz sowie die Links zu Online-Formularen für die AVB-Bestätigung und den Befreiungsantrag (für Anspruchsberechtigte).

2. Zustimmung zu den AVB:
Öffnen Sie den Link zum Online-Formular für die AVB-Bestätigung in Ihrem Browser. Bitte lesen Sie die AVB, geben Sie Ihre Zahlungsreferenznummer ein und stimmen Sie durch Absenden des Formulars den AVB zu. Die Bestätigung der AVB ist Voraussetzung für den Erhalt des Gerätes.

3. Bezahlung oder Befreiung:
Bitte überweisen Sie den 25%igen Eigenanteil auf das auf der Zahlungsinformation angegebene Konto. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Befreiung vom Eigenanteil über ein Online-Formular. Die Buchhaltungsagentur (BHAG) wickelt die Befreiungsanträge ab und informiert zeitnah über das Ergebnis. Nähere Informationen zu den Befreiungsgründen finden Sie hier.

Haben alle Erziehungsberechtigten diese Schritte erfolgreich durchgeführt, steht der Auslieferung der Notebooks nichts mehr im Weg. Den genauen Ausgabetermin der Notebooks werden wir Ihnen sobald wie möglich mitteilen. 


Nähere Informationen finden Sie hier:
  • Allgemeine Vertragsbedingungen zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten
  • Hilfestellung zur Bestätigung der AVB, Bezahlung & Befreiung
  • OeAD Digitales Lernen: Informationen für Erziehungsberechtigte
  • Fahrplan für Erziehungsberechtigte


Verena Kaar

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